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Schallschutz

Der Begriff Schallschutz umfasst alle Bestrebungen und Maßnahmen zur Lärmbekämpfung und soll Menschen und Tiere vor unerwünschten, störenden oder schädlichen Geräuscheinwirkungen (Schallimmissionen) schützen. Als Synonyme für Schallschutz werden oftmals die folgenden Bezeichnungen verwendet:

  • Lärmschutz
  • Schallimmissionsschutz
  • Lärmimmissionsschutz

Eine exakt definierte inhaltliche Abgrenzung zwischen diesen Begriffen existiert nicht. Üblicherweise wird dann von Schallimmissionsschutz oder Lärmimmissionsschutz gesprochen, wenn es sich um den Schutz vor schädlichen Lärmeinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) handelt. Hingegen beinhalten die allgemeiner gehaltenen Begriffe Schallschutz und Lärmschutz die vollständige Palette jeglicher Bemühungen und Maßnahmen, die sowohl der Bekämpfung der Entstehung von Lärmemissionen an der Quelle, als auch zur Minderung überhöhter Lärmimmissionen am Ort der Schalleinwirkung dienen.

Schallschutzmaßnahmen lassen sich beispielsweise wie folgt typisieren:

  • Vorbeugender Schallschutz: Unter vorbeugendem Schallschutz versteht man beispielsweise die Vermeidung von Lärmkonflikten durch räumliche Trennung unverträglicher Nutzungen auf städteplanerischer Ebene (Raumordnung, Flächennutzungsplanung, Bebauungsplanung), die schallschutztechnische Optimierung von Grundrissen bei der Planung von Hochbauten oder auch den Entwurf von Arbeitsstätten unter dem Aspekt des Lärmschutzes.
     
  • Technischer Schallschutz: Zum technischen Schallschutz zählt beispielsweise die Auslegung von Schalldämpfern, die Entwicklung von Schallschutzkapseln, die Konstruktion lärmarmer Maschinen sowie die Leistungsbegrenzung von Beschallungsanlagen.
     
  • Baulicher Schallschutz: Unter den Begriff des baulichen Schallschutzes fallen alle baukonstruktiven Maßnahmen, die auf eine Verbessung der Luftschalldämmung und der Körperschalldämmung von Gebäuden abzielen. Dabei kann es sich sowohl um den Schutz vor Außenlärm, als auch um die Thematik gebäudeinterner Schallübertragungen handeln. Auch die Dimensionierung und Positionierung von Schallschutzwänden, Lärmschutzwällen oder abschirmenden Baukörpern zur Pegelminderung durch Beugung können dem baulichen Schallschutz zugeordnet werden.
     
  • Organisatorischer Schallschutz: Organisatorischer Schallschutz beinhaltet zum Beispiel die zeitliche Steuerung störender Geräuschereignisse (z.B. Nachtflugverbote, Sperrung von Parkplätzen während der Nachtzeit, Nutzungsbeschränkungen für Sportanlagen usw.) sowie Maßnahmen zur Prävention vor verhaltensbezogenen Lärmemissionen (z.B. Hinweisschilder zur Vermeidung von Ruhestörungen, Einsatz von Ordnungsdiensten bei Diskotheken oder Veranstaltungen).
     
  • Persönlicher Schallschutz: Das Tragen von Gehörschützern stellt - speziell bei unvermeidbarem Arbeitslärm - das "letzte" Mittel zum individuellen Gehörschutz dar wird als persönlicher Schallschutz bezeichnet. Zu Gehörschützern zählen Gehörschutzstöpsel, Otoplastiken, Kapselgehörschützer, Schallschutzhelme und Schallschutzanzüge.