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Schallpegelbegrenzer

Im Unterschied zu herkömmlichen Limitern, die in erster Linie dazu dienen, das Audioequipment vor Verzerrungseffekten und mechanischen Schäden zu bewahren, erhalten "echte" Schallpegelbegrenzer die Anweisungen für ihre Aktivitäten beispielsweise über ein oder mehrere Mikrofone, welche die aktuell herrschenden Schalldruckpegel an vorher gewählten Messpunkten registrieren und an die Begrenzer rückmelden. Über den ständigen Vergleich zwischen den tatsächlichen und den als zulässig eingepegelten Lärmbelastungen entscheidet das Gerät über Umfang und Dauer der erforderlichen Reduzierung, bzw. der möglichen Anhebung der Schallpegel. Dieser Regelungsprozess läuft idealerweise fast unmerklich ab, so dass die Zuhörer subjektiv so gut wie keine Lautstärkeschwankungen wahrnehmen. Aufgrund der großzügig einstellbaren Verzögerungszeit bis zum schrittweisen Einsetzen der Limitierung führen kurzzeitige Pegelspitzen nicht zu einem ungewollten Abregeln. Dynamik und Sound bleiben erhalten. Das Einpegeln auf die zulässige Lautstärke erfolgt vor Beginn einer Musikveranstaltung, bzw. vor der Inbetriebnahme einer Beschallungsanlage mittels "Rosa Rauschen". Zur Absicherung gegen Manipulation können verschiedene mechanische und elektronische Techniken eingesetzt werden.

Für eine erfolgreiche Schallpegelbegrenzung, die die behördlichen Auflagen erfüllt und gleichzeitig den Erwartungen der Veranstalter und des Publikums an Lautstärke und Akustik gerecht wird, sind nicht nur die korrekten Mess- und Beurteilungsverfahren von Bedeutung, sondern es ist insbesondere auf die folgenden Rahmenbedingungen zu achten:

  • Anordnung und Abstrahlverhalten der Lautsprecher
  • Eingesetzte Verstärker- und Regelungstechnik
  • Unterscheidung zwischen Live-Musik und Musik vom Tonträger
  • Impulshaltigkeit und Dynamik der Musik
  • Relevante Direktschallpegel (z.B. bei Trompete und Schlagzeug)
  • Bauliche Verhältnisse bei Schallübertragungen im Inneren von Gebäuden
  • Lärmimmissionsschutzrechtliche Anforderungen
  • Ortslage und Schutzbedürftigkeit von Immissionsorten in der Nachbarschaft
  • Position des am stärksten beschallten Hörerplatzes im Publikum
  • Fremdgeräuschsituation