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Luftverunreinigungen

"Man sollte die Städte auf dem Lande bauen, da ist die Luft besser." (Henri Bonaventure Monnier)

Da dieser Vorschlag aus dem 19. Jahrhundert keinen nachhaltigen Erfolg verspricht, zählt es heutzutage zu unseren wichtigsten Aufgaben, die Qualität unserer Luft zu verbessern und Vorsorge für gesunde Lebensgrundlagen zu treffen. Die diesbezüglichen Bemühungen fallen unter den Begriff der Luftreinhaltung. Saubere Luft wirkt sich unmittelbar positiv auf Gesundheit und Wohlbefinden aus. Der Weg zu sauberer Luft führt sowohl über die Verminderung des Schadstoffausstoßes an der Quelle (Emission), als auch des Eintrags von Schadstoffen in der Nachbarschaft (Immission).

Die moderne Gesetzgebung legt Grenz- und Zielwerte fest, um die Freisetzung von Schadstoffen über die Luft auf ein Mindestmaß zu reduzieren und Maßnahmen zur nachhaltigen Sicherung bzw. Wiederherstellung einer guten Luftqualität zu treffen. Gesetzliche Grundlage für die Luftreinhaltung bildet in der Bundesrepublik Deutschland das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) mit seinen Verordnungen, welche maßgeblich durch europäische Rechtsvorgaben zum Schutz der menschlichen Gesundheit und Umwelt geprägt sind. Zentrale Regelungen dazu finden sich in der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 24.7.2002 (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft), in der die Vorschriften der EU über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung umgesetzt wurden und die das Erreichen eines hohen Schutzniveaus für die Umwelt insgesamt (Luft, Wasser und Boden) zum Ziel hat. Einen bedeutsamen Schritt zur Vermeidung bzw. Verringerung schädlicher Auswirkungen von Luftverunreinigungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt repräsentiert beispielsweise auch die "Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen" (39. BImSchV) - vom August  2010.

Als Luftschadstoffe sind insbesondere zu nennen:

Unser Tätigkeitsfeld in der Luftreinhaltung erstreckt sich im Wesentlichen auf die Prognose und die sachverständige Begutachtung zu erwartender Schadstoffimmissionen in der Nachbarschaft emittierender Anlagen und Verkehrswege. Zur Bestimmung der Immissionskenngrößen führen wir konform zu den Anforderungen der TA Luft unter Verwendung des Lagrange'schen Partikelmodells der Richtlinie VDI-3945 Blatt 3 (Teilchensimulationsmodell) Ausbreitungsrechnungen für Gase und Stäube durch. Integriert werden dabei meteorologische Zeitreihenrechnungen, die in einem Raster von Aufpunkten für jede Stunde des Jahres Aussagen über die Konzentration (Masse pro Volumen) sowie die Deposition (Masse pro Fläche und Zeit) eines Stoffes liefern können. Die Emissionsparameter gehen als Stundenmittelwerte oder als Zeitreihen in die Untersuchungen ein, enthalten ist außerdem die Berechnung diagnostischer Windfeldmodelle und die Berücksichtigung der Bodenrauhigkeit, der Meteorologie, von Geländeunebenheiten sowie von Gebäudeeinflüssen.

Qualifizierte immissionsschutzfachliche Gutachten zur Luftreinhaltung werden im Genehmigungsverfahren und auch in der Bestandsbeurteilung bespielsweise für die folgenden Anlagen notwendig:

  • Biogasanlagen, Tierhaltungen und Landwirtschaft
  • Abfall- und Recyclingbetriebe
  • Abbau und Verarbeitung von Kies und Gestein
  • Feuerungsanlagen
  • Motoranlagen (z.B. BHKW)
  • Lackieranlagen
  • Lebensmittelherstellung
  • Chemische Industrie
  • Straßen und Tiefgaragen