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Industrie- und Gewerbelärm

Nahezu alle gewerblichen Nutzungen sowie Industrieanlagen unterliegen als genehmigungsbedürftige oder nicht genehmigungsbedürftige Anlagen den Anforderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und fallen bezüglich der Beurteilung der von Ihnen verursachten Lärmimmissionen in den Anwendungsbereich der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm, "TA Lärm". Um sicherzustellen, dass der notwendige Schutz der Nachbarschaft vor unzulässigem Anlagenlärm gewährleistet ist, werden deshalb oftmals bei der Genehmigung gewerblicher Anlagen Schallschutzgutachten gefordert. Von ähnlicher Bedeutung wie im Einzelgenehmigungsverfahren ist die qualifizierte Behandlung lärmimmissionsschutzfachlicher Belange auch im Rahmen der Bauleitplanung, d.h. sowohl bei der Entwicklung von Wohngebieten im Einwirkungsbereich von Gewerbebetrieben oder Industrieanlagen, als auch umgekehrt bei der Ausweisung von Gewerbe- und Industriegebieten im Umfeld bestehender schutzbedürftiger Nutzungen.

Wie auch immer die Aufgabenstellung lautet und um welchen Anlagentyp es sich handelt: Wir nehmen Bauvorhaben und Bauleitplanungen jeglicher Art und Größe akustisch unter die Lupe und erarbeiten für Sie rechtssichere, praxisgerechte und individuell zugeschnittene Lösungen in Sachen Gewerbelärm:

  • Schalltechnische Gutachten als Basis für eine lärmimmissionsschutzrechtlich abgesicherte Neugenehmigung oder Erweiterung von Gewerbe- und Industriebauten
     
  • Entwicklung von baulichen, technischen und organisatorischen Schallschutzmaßnahmen für bestehende oder geplante Gewerbebetriebe und Industrieanlagen
     
  • Geräuschkontingentierung für Gewerbegebiete, Industriegebiete und Sondergebiete zur Festsetzung von Emissionskontingenten nach DIN 45691 in Bebauungsplänen
     
  • Nachweis der Einhaltung zulässiger Lärmkontingente für geplante Bauvorhaben in Gewerbe- und Industriegebieten (Kontingentnachweise)
     
  • Auslegung von Schalldämpfern für luft- klima- und prozesstechnische Anlagen
     
  • Entwurf und Optimierung von Schallschutzwänden, Einhausungen und Kapselungen
     
  • Schallschutztechnische Standortanalysen und Machbarkeitsstudien zur Bewertung der schalltechnischen Qualität von Grundstücken
     
  • Aufstellung und Pflege von Lärmemissionskatastern für Industriebetriebe
     
  • Entwicklung von Lärmsanierungskonzepten für Gewerbe- und Industriebetriebe
     
  • Prognoseberechnungen zur schalltechnischen und wirtschaftlichen Optimierung der Baukonstruktion von Produktionshallen

Als Messstelle zur Ermittlung von Geräuschemissionen und Geräuschimmissionen nach § 26 BImSchG führen wir Schallpegelmessungen an Anlagen, Fahrzeugen und Maschinen jeder Art und Größenordnung durch. Dabei fallen beispielsweise die folgenden messtechnischen Aufgaben an:

  • Abnahmemessungen zum Nachweis der Einhaltung von Schallschutzauflagen in Genehmigungsbescheiden
     
  • Überwachungsmessungen zur Kontrolle der Einhaltung zulässiger Immissionsrichtwerte oder Immissionsanteile
     
  • Planung und Durchführung von Langzeit-Immissionsmessungen mit digitaler Tonaufnahme zur Beweissicherung
     
  • Einsatz von Wetterstationen und Videoüberwachungen als ergänzende Dokumentation der Messbedingungen
     
  • Bestimmung der Schallleistungspegel einzelner Maschinen oder Anlagenteile (z.B. nach DIN 45635 oder DIN EN ISO 3744 bis 3747)
     
  • Messungen zur Ermittlung der Schallleistung großflächiger Industriebetriebe oder anderer amorpher Quellstrukturen (z.B. nach DIN ISO 8297)
     
  • Schallpegelmessungen zur Beurteilung tieffrequenter Geräusche (z.B. nach DIN 45680)
     
  • Untersuchungen zur Tonhaltigkeit von Geräuschen (z.B. nach DIN 45681)