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Erschütterungen

Von Erschütterungen spricht man gemeinhin, wenn Gebäude oder Teile von Gebäuden so in Schwingung geraten, dass Menschen diese Schwingungen als störend empfinden, oder sogar Schäden am Baukörper entstehen. Wie auch Lärmimmissionen fallen Erschütterungen unter die Begrifflichkeit schädlicher Umwelteinwirkungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). An die Erschütterungen oder Vibrationen gekoppelt tritt im Rauminneren oft auch sekundärer Luftschall als unerwünschter akustischer Effekt in Erscheinung. Dieser sekundäre Luftschall ist zumeist in Form einer tieffrequenten Geräuschbelästigung hörbar. Nicht völlig auszuschließen ist auch Infraschall, dessen Frequenzbereich zwar unterhalb der menschlichen Hörschwelle liegt, der aber unter Umständen trotzdem "wahrnehmbar" ist und Gefühle wie Beklemmungen oder Unbehagen auslösen kann.

Hervorgerufen werden Erschütterungen in erster Linie durch die folgenden Verursacher:

  • Baustellenbetrieb (insbesondere Rammen von Spundwänden, Abbrucharbeiten, Verdichtungsarbeiten)
  • Schienenverkehr (insbesondere Güterzüge, U-Bahnen und Straßenbahnen)
  • Sprengungen (z.B. Steinbrüche)
  • Industrieanlagen (z.B. Pressen, Stanzen, Brecher, Mühlen, Kälteaggregate, Blockheizkraftwerke)

Ausgerüstet mit hochempfindlicher Messtechnik führen wir Schwingungsanalysen und seismometrische Messungen durch und bewerten die Ergebnisse hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Gebäude, Menschen oder technische Anlagen. Zum Schutz vor unzumutbaren Störwirkungen, Schäden und Gefahren erarbeiten wir maßgeschneiderte Lösungen zur Schwingungsminderung.

Unsere Leistungen in der Bekämpfung von Schwingungen und Erschütterungen:

  • Normgerechte Messung und Beurteilung von Schwingungen, Vibrationen und Erschütterungen in Gebäuden, in Fahrzeugen, im Freien und an Arbeitsplätzen
  • Erschütterungsmessungen zur Beweissicherung beispielsweise in der Nachbarschaft von Baustellen
  • Standortuntersuchungen und Erschütterungsmessungen im Zuge der Bauleitplanung zur Überprüfung der immissionsschutzfachlichen Eignung von Grundstücken für die zur Ausweisung vorgesehene Art der Nutzung
  • Ermittlung erforderlicher Mindestabstände zwischen Bahnlinien und geplanten Baugebieten zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Erschütterungen
  • Gutachten zur Beurteilung der Auswirkungen von Erschütterungen auf die Standsicherheit oder Gebrauchsfähigkeit von Gebäuden
  • Planung und Auslegung von Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Schwingungen für Baustellen, bei Sprengungen und für Maschinen
  • Prognoseberechnungen zur Bewertung zu erwartender Schwingungsimmissionen
  • Feststellung und Bekämpfung von sekundärem Luftschall, der in Gebäuden entweder durch externen Schwingungseintrag über Baugrund und Fundament entsteht, oder gebäudeintern durch den Betrieb technischer Anlagen verursacht wird
  • Messung und Beurteilung von Humanschwingungen (Ganzkörperschwingungen und Hand-Arm-Schwingungen) im Arbeitsschutz