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Bauakustik

Als Teil der Bauphysik beschäftigt sich die Bauakustik mit der Schallübertragung und dem Schallschutz im Inneren von Gebäuden. Arbeitsgebiete sind dabei in erster Linie die sachverständige Messung und die rechnerische Prognose der Pegelverluste beim Schalldurchgang durch Bauteile und Baukonstruktionen. Der Schutz vor störender Schallübertragung in Gebäuden kann in die folgenden Themenbereiche gegliedert werden:

  • Luftschalldämmung von Wänden, Decken, Türen und Fenstern
  • Trittschalldämmung von Decken und Treppen
  • Geräusche von Wasserinstallationen (z.B. Duschen, Toiletten, Badewannen, Waschbecken)
  • Geräusche haustechnischer Anlagen (z.B. Heizungen, Aufzüge, Tiefgaragen, Staubsauganlagen, Müllabwurfanlagen)
  • Geräuscheinwirkungen durch baulich verbundene Betriebe (z.B. Gaststätten, Einkaufsmärkte)
  • Baulicher Schutz gegen Außenlärm (z.B. Straßenverkehr, Schienenverkehr, Luftverkehr, Gewerbebetriebe)

Schallschutzanforderungen ... Was darf ich hören?
Die DIN-Norm 4109 regelt in Deutschland zwar baurechtlich verbindlich die Mindestanforderungen an den zu erbringenden Schallschutz im Hochbau. Die Einhaltung dieser Mindestanforderungen stellt jedoch lediglich sicher, dass der Schutz vor "unzumutbaren Belästigungen" unter gleichzeitiger Voraussetzung der gegenseitigen Rücksichtnahme gewährleistet ist. Um modernen Vorstellungen an die Geräuschsituation in den eigenen vier Wänden gerecht zu werden, wird oftmals entweder explizit im Kaufvertrag, oder auch indirekt durch die Wahl spezieller Baustoffe bzw. durch die Zusicherung einer bestimmten Bauweise ein erhöhter Schallschutz zwischen den Vertragsparteien vereinbart.

Schallschutznachweise ...
In enger Abstimmung mit Ihren Wünschen definieren wir das zu erbringende Schallschutzniveau für Ihr geplantes Bauwerk und beraten Sie hinsichtlich der allgemein anerkannten Regeln der Technik zum Schallschutz im Hochbau. Weist die in einer Planung ursprünglich vorgesehene Bauweise zu geringe Schalldämmungen auf, so entwickeln wir gemeinsam mit den Planungsbeteiligten Konstruktionen, mittels derer die Schallschutzziele erreicht werden können. Die schallschutztechnische Qualität Ihres Gebäudes dokumentieren wir in schalltechnischen Gutachten. Auf Wunsch stellen wir DEGA-Schallschutzausweise aus, die analog zum Energieausweis eine zusammenfassende und verständliche schalltechnische Bewertung von Gebäuden ermöglichen.

Bauakustische Güteprüfungen ...
Zur Überprüfung, ob der geschuldete Schallschutz vor Ort tatsächlich erreicht ist, führen wir bauakustische Messungen (Güteprüfungen) nach den einschlägigen Normen durch. Diese beinhalten neben der Feststellung von Luftschalldämmungen und Trittschallpegeln auch die Messung von Nachhallzeiten sowie Körperschallmessungen an haustechnischen Anlagen und die Suche nach Schallbrücken oder anderen schallschutztechnischen Schwachstellen. Die Untersuchungsergebnisse werden in einem Gutachten (Prüfbericht) dokumentiert, das als qualifizierter Beweis für die tatsächlich vorhandene Schalldämmung eines Bauteils bzw. für die in einem Raum wirklich herrschende Lärmbelastung vorgelegt werden kann.

Schalltechnische Sanierungen ...
Wird der geforderte Schallschutz verfehlt, so erarbeiten wir geeignete Sanierungsmaßnahmen zur Mängelbeseitigung. Typische Beispiele hierfür sind die Erhöhung der Luftschalldämmung von Wänden durch biegeweiche Vorsatzschalen, die Verbesserung der Trittschalldämmung von Massivdecken und Holzbalkendecken mit Hilfe geeigneter Deckenauflagen, die Minderung von Trittschall bei Treppen, die Bekämpfung überhöhter Körperschalleintragung durch nachträgliche Isolierung und Entkoppelung, die Bedämpfung von Hohlräumen und die Beseitigung von Dröhneffekten.