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Umweltverträglichkeitsprüfungen

Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) soll mit Hilfe des Instruments von Umweltprüfungen (Umweltverträglichkeitsprüfung - UVP, bzw. Strategische Umweltprüfung - SUP) sicherstellen, dass die Auswirkungen bestimmter Vorhaben sowie Pläne und Programme auf die Umwelt frühzeitig und umfassend ermittelt, beschrieben, bewertet und in den weiteren Entscheidungen bzw. Planungen berücksichtigt werden. Der Anwendungsbereich des UVPG erstreckt sich dabei auf den in Anlage 1 des Gesetzes fixierten Katalog über "UVP-pflichtige Vorhaben" sowie auf die in Anlage 3 des Gesetzes vorgestellten "SUP-pflichtigen Pläne und Programme".

Die im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bzw. einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) zu betrachtenden Schutzgüter sind:

  • Menschen, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt
  • Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft
  • Kulturgüter und sonstige Sachgüter
  • Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern

Die erforderliche Untersuchungstiefe ist in Anlage 1 zum UVPG definiert und hängt von der Art und von den Leistungsdaten der geplanten Anlagen ab.

Für verschiedene Vorhaben ist als Vorstufe über die Entscheidung einer UVP-Pflicht die Vorprüfung des Einzelfalls vorgesehen, welche entweder als allgemeine oder als standortbezogene Vorprüfung zu erstellen ist. Die diesbezüglich in der Anlage 2 zum UVPG aufgelisteten Prüfkriterien sind abzuarbeiten und zu dokumentieren. Anhand dieser Kriterien entscheidet die Genehmigungsbehörde über die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) und damit der Erstellung einer Umweltverträglichkeitsstudie (UVS).

Eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung beschreibt nicht nur das Vorhaben einschließlich seiner technischen Verfahren, sondern sie hat zunächst die ökologische Ausgangssituation zu erfassen. Für diese Bestandsaufnahme der einzelnen Umweltbereiche bzw. Schutzgüter werden Informationen und Daten genutzt, die je nach Komplexität der Materie entweder allgemein verfügbar sind, oder das Ergebnis projektspezifischer Gutachten darstellen. Schließlich ermittelt, beschreibt und bewertet die UVU insbesondere die Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter, wobei Wechselwirkungen ebenso zu thematisieren sind, wie mögliche Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich eventuell zu befürchtender negativer Auswirkungen. Besonders wichtige Aspekte sind Variantenprüfungen sowie der Vergleich mit einer "Null-Variante", welche die Auswirkungen in der Zukunft ohne die Verwirklichung des geplanten Vorhabens repräsentiert.

Typische Beispiele für UVP-pflichtige Vorhaben sind verschiedenste Anlagen und Betriebe aus den folgenden Branchen bzw. Industriezweigen:

  • Erzeugung von Wärme und Energie (z.B. Biomasse-Heizwerke, Windkraftanlagen)
  • Gewinnung und Verarbeitung von Bodenschätzen sowie Herstellung von Baustoffen (z.B. Steinbrüche)
  • Nahrungs-, Genuss- und Futtermittelherstellung (z.B. Intensivtierhaltungsbetriebe)
  • Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen (z.B. Recyclingbetriebe)
  • Verkehrsprojekte (z.B. Bundesautobahnen, Bundesstraßen)
  • Umweltbedeutsame Bauvorhaben (z.B. Feriendörfer, Freizeitparks, Industriezonen, Einkaufszentren)

Was auch immer Sie planen ... wir beraten Sie umfassend, erarbeiten für Sie die Unterlagen für eine gegebenenfalls erforderliche Vorprüfung des Einzelfalls und bieten Ihnen im Falle einer UVP-Pflicht die Erstellung der kompletten Umweltverträglichkeitsstudie mit sämtlichen zugehörigen Fachgutachten. Alle grundlegenden Themenkomplexe des Technischen Umweltschutzes handeln wir im eigenen Haus ab. Darunter fallen insbesondere Lärmschutz, Luftreinhaltung sowie der Schutz vor unzumutbaren Licht- und Geruchsimmissionen. Für zusätzlich erforderliche Betrachtungen zu Naturschutz und Landschaftspflege binden wir ein qualifiziertes Planungsbüro in den Untersuchungsprozess ein. Sie haben nur einen Ansprechpartner für alle Belange!