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Sportlärm und Freizeitlärm

Mit der Errichtung von Sportanlagen oder der Durchführung von Veranstaltungen ist immer der Wunsch nach einem möglichst intensiven und uneingeschränkten Nutzungsumfang verbunden. Um diesem Ziel im Spannungsfeld mit dem in der 18. BImSchV (Sportanlagenlärmschutzverordnung) bzw. in der Freizeitlärmrichtlinie verankerten Ruhebedürfnis der Nachbarschaft gerecht zu werden, beraten wir Kommunen, Sportvereine, Investoren und Veranstalter von der Bauleitplanung über die ersten Entwürfe bis hin zur Genehmigung. Als typische Beispiele für schalltechnisch relevante Sport- und Freizeitanlagen bzw. Veranstaltungen seien genannt:

  • Klassische Sportanlagen: z.B. Fußball- und Tennisplätze sowie Stockbahnanlagen
  • Trendsportanlagen: z.B. Streetball- und Beachvolleyballplätze sowie Skateranlagen
  • Motorsportanlagen: z.B. Motocross- und Speedwaystrecken sowie Kartbahnen für Leih- und Rennkarts
  • Überbaute und offene Schießanlagen
  • Ortsfeste Freizeitanlagen: z.B. Vergnügungsparks und Mehrzweckhallen
  • Temporäre Veranstaltungen: z.B. Volksfeste, Musikfestivals, Open-Air-Konzerte und Stadtfeste

Mit dem Ziel einer lärmimmissionsschutzfachlich konfliktfreien Realisierung geplanter Sportanlagen und Veranstaltungen unterstützen wir Sie als Gutachter mit den folgenden Ingenieurdienstleistungen:

  • Klärung der rechtlichen Randbedingungen: z.B. bauplanungsrechtliche Situation, Schutzbedürftigkeit der Immissionsorte
  • Empfehlungen zur schallschutztechnisch optimalen Planung von Sportanlagen oder Veranstaltungen in der Entwurfsphase: z.B. Anordnung von Anlagen, Parkplatz- und Zufahrtssituation, strategische Veranstaltungsplanung
  • Beratung zum Altanlagenbonus und zur Anhebung von Immissionsrichtwerten im Falle "seltener Ereignisse"
  • Lärmemissionsprognosen für Sport- und Freizeitanlagen sowie Veranstaltungen jeglicher Art
  • Schallausbreitungsberechnungen zur Prognose der in der Nachbarschaft zu erwartenden Geräuscheinwirkungen
  • Dimensionierung baulicher Schallschutzmaßnahmen: z.B. Baukörperabschirmung, Lärmschutzwände und Lärmschutzwälle, Überdachung oder Einhausung kritischer Lärmquellen
  • Organisatorische Maßnahmen zur Lärmminderung: z.B. Festlegung möglicher Nutzungs- und Spielzeiten, Steuerung von Veranstaltungsabläufen
  • Raumakustische Maßnahmen zur Senkung von Nachhallzeiten und Innenpegeln in Sport- und Mehrzweckhallen
  • Erarbeitung von Festsetzungen zum Schutz vor unzulässigen Sportlärmimmissionen in Bebauungsplänen
  • Entwicklung von Schallschutzauflagen zur Absicherung des Lärmimmissionschutzes in der Genehmigung
  • Schalltechnische Gutachten zur Dokumentation und als Genehmigungsgrundlage
  • Entwicklung von Vereinbarungen zum Schallschutz in zivilrechtlichen Verträgen

Im Falle bereits bestehender Sportanlagen oder Veranstaltungen ergeben sich in Sachen Schallimmissionsschutz unterschiedliche Fragestellungen: Brauchen Sie als Verein Gewissheit, ob die Beschwerden aus der Nachbarschaft über unzumutbaren Lärm berechtigt sind? Müssen Sie als Veranstalter den Nachweis führen, dass Sie die behördlichen Auflagen zum Schallschutz erfüllen können? Oder möchten Sie als lärmgeplagter Nachbar endlich den Beweis antreten, dass die zulässigen Immissionsrichtwerte auf Ihrem Grundstück überschritten werden?

Wir dokumentieren "Ihren" Sport- und Freizeitlärm normgerecht nach den einschlägigen Gesetzen und Regelwerken. Dabei richten wir die Messstrategie und die Auswahl der Messtechnik flexibel an den jeweiligen Gegebenheiten aus:

  • Überwachungsmessungen zur Feststellung der Lärmbelastung in der Nachbarschaft von Sport- und Freizeitanlagen
  • Messung und gutacherliche Bescheinigung der Schallleistungspegel von Fahrgeschäften in Vergnügungsparks und auf Volksfesten
  • Einpegeln der maximal zulässigen Leistung von Beschallungsanlagen bei Musikveranstaltungen im Freien wie auch im Inneren von Hallen und Festzelten
  • Messung und Beurteilung tieffrequenter Geräuscheinwirkungen nach DIN 45680 im Inneren von Aufenthaltsräumen
  • Simultanmessungen der Schalldruckpegel an der Lärmquelle und in der Nachbarschaft
  • Langzeit-Schallpegelmessungen mit digitaler Tonaufzeichnung zur Beweissicherung und statistischen Absicherung
  • Bestimmung von Impulshaltigkeit und Informationshaltigkeit von Sport- und Veranstaltungslärm
  • Abnahmemessungen zur Überprüfung der Einhaltung von Schallschutzauflagen in Genehmigungen
  • Schallpegelmessungen zur sachverständigen und unabhängigen Kontrolle der Einhaltung von Vertragsinhalten und Genehmigungsauflagen