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Arbeitslärm

Wo gehobelt wird, da fallen Späne... und es entsteht Lärm!

Nicht nur bei der Holzverarbeitung, sondern auch an vielen Arbeitsplätzen zahlreicher anderer Betriebe des produzierenden Gewerbes, des Bauwesens, der Rohstoff- und Energiegewinnung sowie der Musik- und Unterhaltungsbranche sind trotz des Einsatzes moderner Technik Tages-Lärmexpositionspegel zwischen 80 dB(A) und 90 dB(A) keine Seltenheit. An kritischen Arbeitsplätzen sind die Arbeitnehmer oftmals auch Schalldruckpegeln von bis zu 100 dB(A) und mehr ausgesetzt.

Die Folgen zu hoher Lärmbelastungen am Arbeitsplatz lassen sich in drei Gruppen gliedern:

  • Gesundheit: z.B. Erhöhung des Blutdrucks, vermehrte Ausschüttung von Stresshormonen, Veränderung von Atem- und Herzrhythmus, Schädigung des Innenohrs (Lärmschwerhörigkeit).
     
  • Leistungsfähigkeit: Absinken der geistigen und motorischen Leistungskraft, Nachlassen von Konzentration, Kreativität und Produktivität, Anstieg von Fehlerquoten.
     
  • Arbeitssicherheit: Steigendes Unfallrisiko durch sinkende Aufmerksamkeit, geschwächte Signalerkennung, gestörtes Ortungsvermögen und schlechte sprachliche Kommunikation.

Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung aus dem Jahr 2007 legt für den Tages-Lärmexpositionspegel einen unteren Auslösewert von 80 dB(A) fest, der vom Unternehmer verschiedene Maßnahmen zur Lärmprävention erfordert, wenn er erreicht oder überschritten wird. Bei einer Überschreitung des oberen Auslösewertes von 85 dB(A) ist ein qualifiziertes Lärmminderungsprogramm bestehend aus geeigneten technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen zu entwickeln und durchzuführen.

Auch wenn die in der früheren Fassung der Arbeitsstättenverordnung genannten Immissionsgrenzwerte von 55 dB(A) für überwiegend geistige Tätigkeiten sowie 70 dB(A) für einfache, oder überwiegend mechanisierte Tätigkeiten zur Verwaltungsvereinfachung nicht mehr in die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung aufgenommen wurden, so trägt der Unternehmer dennoch weiterhin die Verantwortung dafür, dass die Lärmexposition seiner Mitarbeiter unter Abwägung arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse und unter Berücksichtigung des Standes der Technik zur Lärmminderung die jeweils zu ermittelnde Zumutbarkeitsschwelle nicht überschreitet. Für diese Beurteilungen werden beispielsweise die VDI-Richtlinie 2058-3 und die DIN EN ISO 11690-1 herangezogen.

Was können wir für Sie tun? ... Lärmmessungen, Bestandsanalysen und Gefährdungsbeurteilungen

An erster Stelle steht eine sorgfältige messtechnische Analyse der bestehenden Geräuschverhältnisse. Je nach Situation und Aufgabenstellung kommen dabei unter anderem die folgenden Mess- und Beurteilungsverfahren zum Einsatz:

  • Erhebung von Arbeitsabläufen und Ermittlung von Tätigkeitsprofilen der Arbeitnehmer
  • Tätigkeitsbezogene Schallpegelmessungen
  • Berufsbildbezogene Schallpegelmessungen
  • Langzeitmessungen über mehrere repräsentative Arbeitstage oder Arbeitswochen
  • Installation von Dauermessstationen mit digitaler Tonaufzeichnung
  • Ortsfeste Schallpegelmessungen
  • Personengebundene Schallpegelmessungen mit Lärmdosimetern
  • Rastermessungen zur flächendeckenden Pegeldokumentation, z.B. in Großraumbüros oder Produktionshallen
  • Berechnung der Tages-Lärmexpositionspegel LEX,8h
  • Berechnung der Wochen-Lärmexpositionspegel LEX,40h
  • Ermittlung der C-bewerteten Spitzenschalldruckpegel LpCpeak
  • Schallpegelmessungen zur Beurteilung der Lästigkeit und Störwirkung von Geräuschen an "ruhigen" Arbeitsplätzen
  • Nachhallzeitmessungen zur Bewertung der raumakustischen Verhältnisse
  • Messungen und Berechnungen zur Ermittlung maßgeblicher Lärmquellen
  • Messungen zur Bestimmung des Schallleistungspegels von Maschinen
  • Messungen zur Bestimmung der Emissions-Schalldruckpegel an Arbeitsplätzen
  • Erstellung von Lärmkatasterkarten
  • Dokumentation der Untersuchungsergebnisse in schalltechnischen Gutachten
  • Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen

Programme zur Lärmminderung und Lärmsanierung

In Ihrem Unternehmen werden die Auslösewerte der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung überschritten? Oder möchten Sie die Lärmbelastungen in Ihrem Unternehmen freiwillig reduzieren? Auf Basis unserer Bestandsanalyse entwerfen wir für Sie Konzepte zur möglichst effektiven Lärmsanierung und stellen die notwendigen Lärmminderungsprogramme auf:

  • Kapselung und Abschirmung von Schallquellen unter Rücksichtnahme auf die betrieblichen Erfordernisse
  • Schallschutztechnische Optimierung von Arbeits- und Betriebsabläufen
  • Verkleinerung kennzeichnungspflichtiger Lärmbereiche durch Optimierung der Maschinenaufstellung
  • Dimensionierung raumakustischer Maßnahmen zur Senkung von Nachhallzeiten und Innenpegeln

Jetzt kann sie kommen, die Berufsgenossenschaft!